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Entsorgungen - Allgemein - Abfallhandling Leistungen - Bonke-Baulogistik

Entsorgungen
Abfall / Baustoff - Begriffe - Einstufung
Bei jeder Baustelle steht an erster Stelle die fachgerechte Entsorgung.
Auf Grund der immer weiter zunehmenden rechtlichen Rahmenbedingungen wird die Abwicklung und Dokumentation immer wichtiger.

Doch was ist eigentlich Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes? Wann wird dieses angewendet?
Definition Abfall:
Abfall ist die summarische Bezeichnung für Gegenstände, Stoffe, Rückstände oder Reste, deren sich der Besitzer (Abfallerzeuger oder Grundstückseigentümer) entledigen will oder muß.

Alles was demanch das Grundstück verlässt und keine Baustoffeigenschaft o.ä. besitzt ist also Abfall und als solches zu behandeln.


Entsorgungen im Überblick
Der überwiegende Teil wird also als Abfall eingestuft. Hier gilt es nun einen fachkompetenten Partner zu finden.
Daher konzentrieren wir uns auf die komplette Abwicklung und arbeiten für alle Beteiligten die Entsorgungsabläufe effizient ab.

Senden Sie uns für Ihre Anfrage des Entsorgungsproblems eine E-Mail und wir können folgende Leistungen für Sie erbringen:
  • Erstellung eines eventuell notwendigen Entsorgungskonzeptes
  • Hilfe bei der Festlegung der Abfallschlüsselnummer
  • Suche nach dem passenden Entsorgungsfachbetrieb oder der entsprechenden Deponie
  • Organisation zur Erstellung des fachgerechten Entsorgungsnachweises
  • die notwendige Registerführung / Entsorgungsnachweis
  • Planung des Transportes und Logistik
  • Bereitstellung der Transportbegleitpapiere (Begleit- oder Übernahmescheine) für den Transport
  • Durchführung des Abfalltransports und Koordination und Prüfung der Nachunternehmer
  • Abrechnung der Gesamtleistung


Unser Angebot umfasst also das Rundum Sorglos Paket.

Unser Augenmerk richtet sich besonders auf die Entsorgung von:
Baustellenabfällen wie
  • Boden
  • Baggergut
  • Bauschutt
  • Gemische
  • Beton
  • Asphalt, Bituemengemische

Industrieabfälle wie
  • Industrieschlamm
  • Absiebungen
  • Mineralien
  • Straßenkehricht

Fragen Sie uns an.
Abfallerzeuger - Pflichten Abläufe
Sie rätseln, wie Sie mit Baustellenabfällen, die im Tiefbau oder Abbruchgeschäft anfallen, umgehen sollen? Dann wird Ihnen diese Information von großem Nutzen sein. Entsprechende Einstufungen und Notwendigkeiten sind aus unten stehenden Tabellen ablesbar.

Klassifizierung der Bauabfälle (gem. Abfallverzeichnis-Verordnung)
  • Herkunft
  • Beschaffenheit
  • Schadstoffgehalt

Aufgaben der Bauherren / Abfallerzeuger
  • Ermittlung und Abschätzung der Vorbelastungen des Objektes
  • Beauftragung von Gutachten
  • Differenzierung belasteter Abfälle im Leistungsverzeichnis
  • Bevorzugung von Abfallvermeidung und Abfallverwertung (KrW-/AbfG)
  • Sicherstellung der betrieblichen Qualifikation des Bauunternehmers (Referenzen, TRGS 519, 521) und Entsorgers (Entsorgungsfachbetrieb EfBV)
  • Kontrolle der Entsorgungswege (Dokumentation, Nachweisverfahren)
  • Bevorzugung von RC-Baustoffen unter Vorlage von Eignungsnachweisen (VOB Teil C) (Ressourcenschonung)

Gesetzliche Grundlagen der Abfallverbringung von mineralischen Abfällen
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
Richtlinie und Vorschriften für die Probenahme PN98 nach LAGA
Übersicht über die Mitteilungen der LAGA und ihren Status
Mitteilungen der Länderarbeitsgemeischaft Abfall - Technische Regeln M20
Abfallverzeichnisverordnung AVV - Einstufung Abfälle
Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung
vom 10. Dezember 2001, BGBl. I S. 3379
2023-08 - Ersatzbaustoffverordnung (EBV) - BundesBodenschutzverordnung (BBodschV)
Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung
vom 10. Dezember 2001, BGBl. I S. 3379

Bonke-Baulogistik GmbH
Altenburger Straße 29
04617 Kriebitzsch
Mail:
info(at)kiestransport.de
Telefon:
Fax:
+49(3448)4100450
+49(3448)4100470
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